


Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer eine Immobilie privat verkauft und den Kaufpreis in zinslosen Raten erhält, muss auf diesen Zinsverzicht keine Kapitalertragsteuer zahlen – vorausgesetzt, der Vertrag ist eindeutig formuliert.
Das klingt technisch? Ist es auch. Aber es kann für Sie bares Geld bedeuten, vor allem bei Verkäufen innerhalb der Familie.
Jetzt beraten lassen! Ob Ihr Kaufvertrag die richtigen Formulierungen enthält, schauen wir uns gerne gemeinsam an.











