Ihr Steuerbescheid ist bestandskräftig.

Ihr Steuerbescheid ist bestandskräftig. Aber ist er wirklich in Stein gemeißelt?

Nicht immer! Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen, die vorher nicht bekannt waren.

Das gilt übrigens in beide Richtungen, also auch zu Ihren Gunsten.

Wichtig dabei: Sie dürfen keine groben Fehler bei Ihrer ursprünglichen Erklärung gemacht haben.

Haben Sie den Verdacht, dass in Ihrem Bescheid etwas übersehen wurde? Sprechen Sie uns an, wir prüfen das für Sie!

Mehr Einblicke?
Dann folge uns!