Dienstreise mit dem Privatwagen trotz Firmenwagen

Privatwagen statt Firmenwagen genutzt und trotzdem keine Werbungskosten? Wer einen Firmenwagen hat, aber für ­Dienstreisen freiwillig den Privatwagen nimmt, kann die Fahrtkosten in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen.

Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt:
Die Aufwendungen gelten als ­unangemessen, weil der Firmenwagen zur Verfügung ­gestanden hätte.

Klingt ungerecht? Vielleicht. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig. 

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