


Privatwagen statt Firmenwagen genutzt und trotzdem keine Werbungskosten? Wer einen Firmenwagen hat, aber für Dienstreisen freiwillig den Privatwagen nimmt, kann die Fahrtkosten in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen.
Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt:
Die Aufwendungen gelten als unangemessen, weil der Firmenwagen zur Verfügung gestanden hätte.
Klingt ungerecht? Vielleicht. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig.
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