Wer als Eventunternehmen oder Konferenzveranstalter regelmäßig Hotelzimmer anmietet und weiterberechnet, muss aufpassen:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Mietkosten unter bestimmten Voraussetzungen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden und damit die Gewerbesteuerlast steigt.
Nicht jeder Aufwand ist betroffen, aber die Grenze ist schmal
Wir helfen Ihnen, die gewerbesteuerlichen Auswirkungen für Ihr Unternehmen einzuschätzen.