Die Energiepreispauschale sollte 2022 viele Beschäftigte entlasten.

Die Energiepreispauschale sollte 2022 viele Beschäftigte entlasten.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt:
Sie durfte bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.

Auch verfassungsrechtliche Einwände hatten im entschiedenen Fall keinen Erfolg.

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