Dienstwagen und falsche Kilometerangaben

Dienstwagen und falsche Kilometerangaben. Das kann teuer werden!

Wer seinem Arbeitgeber eine zu geringe ­Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits­stätte mitteilt, um den geldwerten Vorteil klein­zurechnen und diese Angaben ungeprüft in die Steuererklärung übernimmt, riskiert eine ­Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht klar entschieden.

Kleine Ungenauigkeit, große Konsequenz. Unwissenheit schützt hier nicht.

Sprechen sie uns an! Wir prüfen Ihre Dienstwagenversteuerung.

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