


Dienstwagen und falsche Kilometerangaben. Das kann teuer werden!
Wer seinem Arbeitgeber eine zu geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mitteilt, um den geldwerten Vorteil kleinzurechnen und diese Angaben ungeprüft in die Steuererklärung übernimmt, riskiert eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht klar entschieden.
Kleine Ungenauigkeit, große Konsequenz. Unwissenheit schützt hier nicht.
Sprechen sie uns an! Wir prüfen Ihre Dienstwagenversteuerung.










