Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht automatisch für jede Rechnung und jeden Umsatz.

Für bestimmte Fälle gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei Kleinbetragsrechnungen, bestimmten steuerfreien Umsätzen oder Leistungen von Kleinunternehmer.

Welche wichtigen Ausnahmen es gibt, zeigen wir im Beitrag.

Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

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