Einkauf aus dem EU-Ausland EU Umsatzsteuer-Falle vermeiden!

Einkauf aus dem EU-Ausland 🇪🇺 Umsatzsteuer-Falle vermeiden!

Wer Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht, tätigt einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb und der ist grundsätzlich ­umsatzsteuerpflichtig.

Wird das übersehen, droht eine ­Doppelbesteuerung – falsch ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.

Besonders bei Online-Bestellungen oder ­Lieferanten aus dem EU-Ausland passiert das häufig und fällt oft erst bei der ­Betriebsprüfung auf. Hinterlegen Sie daher unbedingt Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den von Ihnen genutzten Online-Shops und nutzen Sie z.B. nicht Ihr privates Amazon-Konto für geschäftliche Einkäufe.

Lieber vorher klären als nachher zahlen!
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre umsatzsteuerliche Situation gerne.

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