Einkauf aus dem EU-Ausland 🇪🇺 Umsatzsteuer-Falle vermeiden!
Wer Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht, tätigt einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb und der ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Wird das übersehen, droht eine Doppelbesteuerung – falsch ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.
Besonders bei Online-Bestellungen oder Lieferanten aus dem EU-Ausland passiert das häufig und fällt oft erst bei der Betriebsprüfung auf. Hinterlegen Sie daher unbedingt Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den von Ihnen genutzten Online-Shops und nutzen Sie z.B. nicht Ihr privates Amazon-Konto für geschäftliche Einkäufe.
Lieber vorher klären als nachher zahlen!
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre umsatzsteuerliche Situation gerne.