Viele Eltern wissen nicht: Ein Kind, das einen Fernlehrgang absolviert, kann weiterhin kindergeldberechtigt sein, selbst wenn der Lernaufwand nur 7 Stunden pro Woche
beträgt.
Entscheidend ist laut Finanzgericht Münster, ob das Kind ernsthaft und nachhaltig auf ein Berufsziel hinarbeitet.
Ein wichtiges Urteil für Familien, das häufig übersehen wird.
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