Kindergeld auch beim Fernlehrgang

Viele Eltern wissen nicht: Ein Kind, das ­einen Fernlehrgang absolviert, kann weiterhin kindergeldberechtigt sein, selbst wenn der ­Lernaufwand nur 7 Stunden pro Woche ­
beträgt.

Entscheidend ist laut Finanzgericht Münster, ob das Kind ernsthaft und nachhaltig auf ein Berufsziel hinarbeitet.

Ein wichtiges Urteil für Familien, das häufig übersehen wird.

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