Abschiedsempfang zum Ruhestand – steuerfrei für den Mitarbeiter?
Wenn der Arbeitgeber einen Empfang zur Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand organisiert und bezahlt, handelt es sich um ein Fest des Arbeitgebers – nicht des Arbeitnehmers.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt: Die Kosten zählen in diesem Fall nicht als Arbeitslohn!
Solche Details können bares Geld sparen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!