Abschiedsempfang zum Ruhestand

Abschiedsempfang zum Ruhestand – steuerfrei für den Mitarbeiter?

Wenn der Arbeitgeber einen Empfang zur Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand organisiert und bezahlt, handelt es sich um ein Fest des Arbeitgebers – nicht des Arbeitnehmers.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt: Die Kosten zählen in diesem Fall nicht als Arbeitslohn!

Solche Details können bares Geld sparen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

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