


Wer eine Eigentumswohnung nach mehr als 10 Jahren verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern. Aber was ist, wenn ein Teil der Wohnung, z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, zwischenzeitlich zum Betriebsvermögen gehörte?
Das Finanzgericht München hat entschieden: Der Steuervorteil bleibt trotzdem erhalten!
Planen Sie einen Immobilienverkauf? Wir prüfen für Sie, ob Ihr Gewinn steuerfrei bleibt.











