Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung, kann das umsatzsteuerliche Folgen haben. Die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gilt dabei als Gegenleistung – und das Finanzamt schaut hier genau hin.
Gerade beim Thema Kfz-Überlassung steckt der Teufel im Detail.
Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden!