Firmenwagen für Mitarbeiter – was viele übersehen!

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Fahrzeug auch zur privaten Nutzung, kann das umsatzsteuerliche Folgen haben. Die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gilt dabei als Gegenleistung – und das Finanzamt schaut hier genau hin.

Gerade beim Thema Kfz-Überlassung steckt der Teufel im Detail.

Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden!

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