


Ein Erbe wird durch den Erbfall automatisch Eigentümer, doch was, wenn das Grundstück weiter von Miterben oder anderen Personen genutzt wird? Der Bundesfinanzhof hat sich genau mit dieser Frage befasst und wichtige Klarheit geschaffen.
Gerade bei Erbfällen lohnt es sich, die steuerlichen Konsequenzen frühzeitig zu prüfen, bevor es teuer wird.
Sprechen Sie uns an! Wir begleiten Sie strukturiert durch jede steuerliche Situation rund ums Thema Immobilien & Erbschaft.











