


Wer seinen Bitcoin per sog. Krypto-Lending verleiht, hofft oft auf die günstige Abgeltungsteuer von 25 %. Das Finanzgericht Köln hat jedoch entschieden: Erträge aus Krypto-Lending unterliegen dem individuellen Steuersatz und der kann deutlich höher ausfallen!
Krypto & Steuern bleiben ein heißes Thema. Wer hier unvorbereitet agiert, riskiert böse Überraschungen.
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