Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Stand: 15. Mai 2018


Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der HERA Steuerberatungsgesellschaft mbH Tax & Consulting (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistung ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung über Rechtsbehelfe nicht möglich, ist der Steuerberater zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

2. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist verpflichtet, über alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für seine Mitarbeiter.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist oder aufgrund der Berufshaftpflichtversicherung notwendig wird.

(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte (§102 AO, §53 StPO, §383 ZPO) bleiben unberührt.

(4) Der Steuerberater darf im Rahmen von Zertifizierungsaudits Einsicht gewähren, sofern alle Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

3. Mitwirkung Dritter

Der Steuerberater ist berechtigt, Mitarbeiter und fachkundige Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) hinzuzuziehen. Diese sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Eine Haftung für deren Leistungen besteht nicht.

3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten dürfen im Rahmen des Auftrags verarbeitet werden.

(2) Ein Datenschutzbeauftragter kann bestellt werden und ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

(3) Kommunikation per E-Mail oder Fax ist zulässig. Der Steuerberater haftet nicht für unverschlüsselte Übertragungen.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Der Steuerberater ist hierzu berechtigt.

(2) Erfolgt keine Nachbesserung, kann der Auftraggeber Ersatzvornahme, Minderung oder Rücktritt verlangen.

(3) Offensichtliche Fehler dürfen jederzeit korrigiert werden.

5. Haftung

(1) Die Haftung ist auf 1.000.000 € begrenzt (außer Vorsatz sowie Schäden an Leben, Körper, Gesundheit).

(2) Die Haftungsbegrenzung gilt auch rückwirkend bei entsprechendem Versicherungsschutz.

6. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber muss alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.

(2) Die Unabhängigkeit des Steuerberaters darf nicht beeinträchtigt werden.

(3) Arbeitsergebnisse dürfen nur mit Zustimmung weitergegeben werden.

(4) Programme dürfen nur wie vorgesehen genutzt werden.

(5) Bei fehlender Mitwirkung kann der Steuerberater kündigen.

7. Urheberrechtsschutz

Die Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.

8. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der StBVV oder individueller Vereinbarung.

(2) Für nicht geregelte Leistungen gilt die übliche Vergütung.

(3) Aufrechnung ist nur eingeschränkt möglich.

(4) Vorschüsse können verlangt werden.

9. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung, Zeitablauf oder Kündigung.

(2) Kündigung ist in Textform möglich.

(3) Notwendige Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden.

(4) Unterlagen und Informationen sind herauszugeben.

(5) Programme sind zurückzugeben bzw. zu löschen.

10. Aufbewahrung

(1) Handakten werden 10 Jahre aufbewahrt.

(2) Definition der Handakten gemäß Gesetz.

(3) Herausgabe auf Anfrage.

(4) Zurückbehaltungsrecht bei offenen Forderungen.

11. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.