Haus mit Photovoltaikanlage kaufen? Steuerlich nicht ganz einfach.
Beim Grundstückskauf mit Solaranlage stellt sich die Frage: Gehört der Kaufpreisanteil für die Anlage zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung?
Die Antwort hängt von der Art der Anlage ab: Solaranlagen zur Wärmegewinnung zählen als Gebäudebestandteil, Photovoltaikanlagen als Aufdachanlage hingegen in der Regel nicht.
Details, die beim Kauf bares Geld ausmachen können.
Wir kennen die steuerlichen Fallstricke und helfen Ihnen gerne weiter.